Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens
Versicherungen haben kein Recht, dir eine Werkstatt vorzuschreiben, obwohl dies vielfach versucht wird. Du darfst dein Fahrzeug in einem von dir ausgewählten Meisterbetrieb der KFZ-Innung und der Karosseriebau-Innung reparieren lassen. Das Autohaus Sedlmaier garantiert dir eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die Verkehrssicherheit deines Fahrzeugs.
Frei Wahl des KFZ Sachverständigen
Dir steht es grundsätzlich frei, einen zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtlicher Reparaturdauer zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.
Sofern jedoch von vornherein erkennbar nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (700 Euro), reicht in der Regel als Schadensnachweis eine Reparaturkalkulation deiner Fachwerkstatt aus. Bei Bagatellschäden werden Kosten für ein Gutachten in der Regel nicht von der Versicherung übernommen.
Mietwagen und Nutzungsausfalientschädigung
Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls kannst du grundsätzlich (Ausnahme bei sehr geringem Fahrbedarf) einen Mietwagen beanspruchen. Autohaus Sedlmaier, dein Meisterbetrieb der KFZ-Innung und Karosseriebau-Innung, bietet dir ein Ersatzauto zu marktgerechten Preisen an. Die Kosten hierfür werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. Benötigst du keinen Mietwagen, so kannst du für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.
Im Falle eines Totalschadens
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, kannst du dein Fahrzeug gleichwohl in einem Meisterbetrieb der KFZ-Innung und der Karosseriebau-Innung (Autohaus Sedlmaier) reparieren lassen, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten gemäß Sachverständigengutachten den Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeugs nicht mehr als 30 % übersteigen und du das Fahrzeug weiter nutzen willst.
Lässt du dein Fahrzeug im Totalschadenfall nicht reparieren, hast du Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes deines Fahrzeugs. Du darfst dein Fahrzeug zu dem Restwert veräußern (z. B. an Autohaus Sedlmaier), den dein Sachverständiger in seinem Gutachten ermittelt hat.
Zur Sicherheit empfiehlt sich dazu ein korrekt datierter schriftlicher Kaufvertrag über das Unfallfahrzeug mit deinem Meisterbetrieb der KFZ-Innung und der Karosseriebau-Innung. Restwertangebote der Versicherer müssen nur dann beachtet werden, wenn das konkrete Angebot der Versicherung vorliegt, bevor das Fahrzeug veräußert wurde und dieses Angebot zumutbar ist.
Du hast ein Recht auf deinen Anwait
Zur Durchsetzung deiner Ansprüche solltest du einen Rechtsanwalt deines Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. So kannst du sicher sein, dass alle Schadenspositionen (also auch Schmerzensgeld, Wertminderung u. a.) berücksichtigt werden.
Kurz & direkt
Zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung solltest du das vom Meisterbetrieb der KFZ-Innung und der Karosseriebau-Innung vorgehaltene Formular „Reparaturkosten-Übernahmebestätigung einschließlich Zahlungsanweisung und Abtretung“ verwenden, da die Versicherung bei Vorlage dieser Erklärungen in der Regel die Reparaturkosten direkt an deinen Meisterbetrieb der KFZ-Innung und der Karosseriebau-Innung auszahlen kann. Dadurch kannst du es vielfach vermeiden, für die Reparaturkosten in Vorleistung treten zu müssen.